Bioabfall (biogene Siedlungsabfälle)

Abfallaufkommen und Mengenentwicklung 

Abfallsammlung

Abfallbehandlung 

Siedlungsabfälle sind gemäß § 2 Abs. 4 Z 2 AWG 2002 und § 4 Abs. 4 Z 1 StAWG 2004 Abfälle aus privaten Haushalten und andere Abfälle, die auf Grund ihrer Beschaffenheit oder Zusammensetzung den Abfällen aus privaten Haushalten ähnlich sind.

Bioabfall: Getrennt zu sammelnde biogene Siedlungsabfälle (kompostierbare Siedlungsabfälle wie z.B. Küchen-, Garten-, Markt- oder Friedhofsabfälle)

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