Behandlung - kommunaler Klärschlamm
Klärschlamm enthält als Wertstoffe in der Trockenmasse ca. 27% Kohlenstoff (Energieinhalt), durchschnittlich ca. 4,5% Stickstoff und 2,4% Phosphor (Pflanzennährstoffe) sowie einige Mineralstoffe (z.B. Kalzium und Magnesium).
Eine Verwertung von Klärschlamm kann entweder
- durch Verbrennung (thermische Verwertung) oder
- durch Nutzung zu Düngezwecken (vor allem zur Phosphatdüngung) in der Landwirtschaft erfolgen. Auf nicht landwirtschaftlich genutzten Flächen (sog. „Landschaftsbau") kann Klärschlamm ausschließlich in kompostierter Form (Kompost gemäß Kompostverordnung) zur Düngung bzw. zum Humusaufbau eingesetzt werden.
Da im Klärschlamm auch Schadstoffe (z.B. Schwermetalle, Medikamentenrückstände und hormonell aktive Substanzen, Mikroplastik) enthalten sind, kann die direkte Aufbringung von Klärschlamm auf Böden auch problematisch sein. In der Steiermark ist die Verwertung von Klärschlamm in der Landwirtschaft daher nur unter Einhaltung der folgenden bodenschutzgesetzlichen Regelungen zulässig:
Nähere Informationen über die landwirtschaftliche Verwertung von Klärschlamm sind am Agrarserver des Landes Steiermark verfügbar.
Gemäß Kompostverordnung, BGBl. II Nr. 292/2001, kann aus kommunalem Qualitätsklärschlamm (Schlüsselnummer 92201) Qualitätsklärschlammkompost bzw. aus kommunalem Klärschlamm Schlüsselnummer 92212) Kompost gemäß Kompostverordnung hergestellt werden. Die zur Kompostierung eingesetzten Klärschlämme müssen die
Schwermetallgrenzwerte gemäß Anlage 1, Tabellen 2b und 2c der Kompostverordnung einhalten.
Der kompostierte Klärschlamm verliert nach Durchlaufen bestimmter Prozesse und Nachweis bestimmter Outputqualitäten die Abfalleigenschaft am Ende, sofern alle Gegebenheiten und Voraussetzungen nach der Kompostverordnung erfüllt werden.
Klärschlamm, welcher nicht zur stofflichen Verwertung geeignet ist, ist einer geeigneten Behandlung zuzuführen, beispielsweise einer thermischen Verwertung in einer geeigneten Verbrennungsanlage.