Sammlung und Behandlung: Medizinische Abfälle
Merkblatt
Die medizinischen Abfälle bilden aufgrund ihrer speziellen Eigenschaften einen sensiblen Bereich innerhalb der Abfallwirtschaft. Insbesondere muss durch genaue Abfalltrennung sichergestellt werden, dass Gesundheitsgefährdungen und Umweltbelastungen sowohl in der Sammlung als auch in der Verwertung/Entsorgung vermieden werden.
Zur Unterstützung der Betroffenen wurde vom Referat " Abfall- und Ressourcenwirtschaft" der Abteilung 14 in Zusammenarbeit mit
- der Abteilung 13 - Referat Anlagenrecht,
- dem Institut für Hygiene der Medizinischen Universität Graz und
- der Ärztekammer für Steiermark
ein Merkblatt zur "Sammlung und Behandlung von Abfällen aus dem medizinischen Bereich" erstellt.
Dieses Merkblatt beinhaltet eine aktuelle Übersicht zur Sammlung und Behandlung von Abfällen aus dem medizinischen Bereich unter Berücksichtigung der Vorgaben aus der aktuellen ÖNORM S 2104 "Abfälle aus dem medizinischen Bereich" und der Abfallbehandlungspflichtenverordnung.
Inhalte des Merkblattes:
Aufbauend auf die Gruppeneinteilung und die Bezeichnung der Abfallarten nach der ÖNORM S 2104 werden die Abfälle aus dem medizinischen Bereich in einer übersichtlichen Tabelle den Schlüsselnummern der ÖNORM S 2100 "Abfallverzeichnis" zugeordnet. Dabei ist auch ersichtlich, ob es sich um gefährliche oder nicht gefährliche Abfälle handelt. Zusätzlich enthält die Tabelle Informationen über die richtigen Sammelbehälter und die zulässigen Verwertungs- und Entsorgungswege. In diesem Zusammenhang ist besonders auf die Problematik der Mitsammlung bestimmter medizinischer Abfälle mit dem Restmüll und der Übernahme durch die Gemeinden hinzuweisen!
Ist das gemeinsame Sammeln von medizinischen Abfällen der Gruppe 2 mit dem Restmüll möglich ?
Die Sammlung von Abfällen ohne Verletzungsgefahr mit dem Restmüll ist nur dann möglich, wenn ihr Abfallsammler den Restmüll ohne weitere Aufbereitung (Sortierung, Sichtung) nachweislich in einer Abfallverbrennungsanlage entsorgt. Auch dabei sind diese Abfälle in auffallend gekennzeichneten Behältern (zB "orange" Säcke) zu sammeln und gemeinsam mit diesen (ohne Entleerung) in den Restmüllbehälter zu geben.
Abfälle mit Verletzungsgefahr, Nassabfälle sowie Körperteile und Organabfälle dürfen grundsätzlich nicht gemeinsam mit Restmüll gesammelt werden.
Bitte beachten Sie dazu auch die Erläuterungen auf der Rückseite des Merkblattes.
Ist eine Sammlung von medizinischen Abfällen der Gruppe 2 über die Gemeinde möglich ?
Nach den Bestimmungen des Abfallwirtschaftsgesetzes sind medizinische Abfälle der Gruppe 2 keine Siedlungsabfälle. Somit besteht für die Gemeinden auch keine Verpflichtung zur Sammlung. Allerdings können Gemeinden medizinische Abfälle der Gruppe 2 als Serviceleistung für ihre ansässigen Arztpraxen im Altstoff- und Problemstoffsammelzentrum entgeltlich entgegennehmen.