Landesrechtliche Vorschriften zur Abfallwirtschaft
Rahmenbedingungen in der Steiermark

Das "Gesetz über eine nachhaltige Abfall- und Stoffflusswirtschaft in der Steiermark - StAWG 2004" ist am 1. November 2004 in Kraft getreten. Es orientiert sich am Vorsorgeprinzip und am Prinzip der Nachhaltigkeit. Im StAWG 2004 sind die nachhaltigen Ziele und Grundsätze des AWG 2002 identisch übernommen.
Der Zuständigkeitsbereich der Bundesländer wurde durch die Wahrnehmung der Bedarfsgesetzgebungskompetenz des zuständigen Bundesministers für nicht gefährliche Abfälle stark eingeschränkt.
Steiermärkisches Abfallwirtschaftsgesetz 2004 - (StAWG 2004)
LGBl. Nr. 65/2004 - Beitrag StAWG 2004
- Novelle StAWG 2004 vom 17.07.2014
LGBl. Nr. 87/2014
- Steiermärkisches Bundespolizei-Anpassungsgesetz -
LGBl. Nr. 56/2006
- Änderung des Stmk. Abfallwirtschaftsgesetzes 2004 -
LGBl. Nr. 87/2014
Vorlagen der A14 - Abfall- und Ressourcenwirtschaft zum StAWG 2004:
- Muster-Abfuhrordnung für Städte und Gemeinden - gem. §§ 11ff StAWG 2004
- Muster-Regionaler Abfallwirtschaftsplan - gem. §15 StAWG 2004
Beiträge der A14 - Abfall- und Ressourcenwirtschaft:
- Entbindung von der Anschlusspflicht
- Brauchtumsfeuer in der Steiermark
Eine verbindliche Rechtsauskunft erhalten Sie in der Abteilung 13 "Umwelt und Raumordnung" im " Referat Anlagenrecht"
Die derzeit geltenden Rechtsvorschriften des Landes Steiermark
finden Sie unter http://www.ris2.bka.gv.at/Lr-Steiermark/.
Für den Inhalt verantwortlich: Günter Felsberger - Telefon: (0316) 877-4149