RL 2008/1/EG

IPPC (Integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung)

 RL 2008/1 15. Januar 2008
ABl. L 24/8
vom 29.1.2008
RICHTLINIE 2008/1/EG vom 15. Januar 2008 über die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung

RL 2008/1 in konsolidierter Fassung vom 25.6.2009.

Zweck: 
Festlegung von Vorgaben zur Erteilung von Betriebsgenehmigungen bestimmter Großanlagen und Überwachung der Auswirkungen durch den Betrieb solcher Anlagen.


Ziel:
Vermeidung und Verminderung von Emissionen und Abfällen aus Industrieanlagen und der Landwirtschaft in Luft, Wasser und Boden, um ein hohes Maß an Umweltschutz zu erreichen.


Vorhandene Berichte:
• Bericht über die Vollziehung der IPPC-Richtlinie in Österreich
• E-PRTR European Pollutant Release and Transfer Register
• Situation in der Steiermark

Diese IPPC-Richtlinie ist bis 7.1.2013 in nationales Recht umzusetzen und wurde durch die neue  Industrieemissions-Richtlinie 2010/75/EU  ersetzt.