RL 2003/4/EG

Umweltinformation

 RL 2003/4 vom 28. Jänner 2003
ABl. L 41/26
vom 14.02.2003
Richtlinie über den Zugang der Öffentlichkeit zu Umweltinformationen

Mit dieser Richtlinie wurde die erste Säule der Aarhus-Konvention umgesetzt.

Zweck: 

Mit der Richtlinie wird das Ziel verfolgt, dass Umweltinformationen systematisch verfügbar sind und öffentlich verbreitet werden. 

Ziel: 

Die Aarhus-Konvention hat das Ziel, die Öffentlichkeit an umweltrelevanten Entscheidungen zu beteiligen und Zugang zu Informationen und Gerichten zu ermöglichen. Sie stellt ein zentrales Dokument für die verstärkte Einbindung der Zivilgesellschaft dar.

Inhaltlich lässt sich die Aarhus-Konvention in drei Säulen gliedern:

1. Zugang der Öffentlichkeit zu Informationen über die Umwelt
2. Beteiligung der Öffentlichkeit bei bestimmten umweltbezogenen Entscheidungen
3. Zugang zu Gerichten bzw. Tribunalen in Umweltangelegenheiten.

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