2001/331/EG

Umweltinspektion

2001/331/EG vom 4. April 2001
ABl. L 118/41
vom 27.04.2001
Empfehlung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung von Mindestkriterien für Umweltinspektionen in den Mitgliedstaaten


Ziel:

Eine planmäßige, systematische Umweltinspektion zur konsequenteren Anwendung und Durchsetzung des EU-Umweltrechts. Das soll durch im Voraus erstellte Pläne für Umweltinspektionen, Besichtigungen vor Ort und Berichte darüber sichergestellt werden. Die Empfehlung gilt für nach EU-Recht genehmigungspflichtige Anlagen (zum Beispiel IPPC-Anlagen).

Auf Grundlage von Inspektionsplänen und -programmen werden relevante Betriebe (Anlagen, deren Emissionen nach EU-Vorschriften einer Genehmigung bedürfen) auf Einhaltung der Vorschriften überprüft und deren Auswirkungen auf die Umwelt überwacht.

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