RL 2003/35/EG

Öffentlichkeitsbeteiligung

 RL 2003/35 vom 26. Mai 2003
ABl. L 156/17
vom 25.06.2003
Richtlinie über die Beteiligung der Öffentlichkeit bei der Ausarbeitung bestimmter umweltbezogener Pläne und Programme

RL 2003/35/EG in konsolidierter Fassung vom 17.2.2012. 

Ziel:
ist es die rechtlichen Rahmenbedingungen zur Genehmigung von Großvorhaben, bei denen mit erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt zu rechnen ist, innerhalb der Mitgliedstaaten der Europäischen Union zum Schutz der Umwelt und der Lebensqualität anzugleichen und Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden.

Mit dieser Richtlinie wurde die zweite Säule der  Aarhus-Konvention umgesetzt.