Muster-Abfuhrordnung für Städte und Gemeinden

Kommunale Abfallwirtschaft – Nachhaltig Gestalten

Mit der Erstellung des Handbuchs "Nachhaltiges Abfallwirtschaftskonzept" für Gemeinden wurde unter der Leitung der Abteilung 13 - Referat "Anlagenrecht" für alle steirischen Städte und Gemeinden eine "Muster-Abfuhrverordnung" erarbeitet, die den gesetzlichen Erfordernissen des neuen Steiermärkischen Abfallwirtschaftsgesetzes 2004 Rechnung trägt.

Aufsichtsbehörden

Abfuhrordnungen gemäß §§ 11ff StAWG 2004 sind sowohl der

als Auf­sichtsbehörden zu übermitteln.

Die fachliche Überprüfung betreffend Gebühren und Kostenersätze obliegt der Fachabtei­lung Gemeinden, Wahlen und ländlicher Wegebau, während die Prüfung der sonstigen Regelungen, insbesondere im Hinblick auf An­schlusspflicht, die Frage der Beschaffenheit des Abfallsammelbehälters, die Aufstellungsorte derselben etc. in den Zuständigkeitsbereich der Abteilung 13 - Umwelt und Raumordnung fällt.

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