Die Dienststellen des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung

und Bezirksverwaltungsbehörden

Die abfallwirtschaftlichen Aufgabenstellungen im Vollzug der bundes- und landesrechtlichen Regelungen sind innerhalb der Steiermärkischen Landesverwaltung auf nachfolgend angeführte Organisationseinheiten verteilt. Dabei handelt es sich großteils um übertragene Aufgaben des Bundes im Rahmen der mittelbaren Bundesverwaltung (AWG 2002 mit Verordnungen), nur ein geringer Teil ist auf landesgesetzliche Bestimmungen zurückzuführen (StAWG 2004).

  •  Bezirkshauptmannschaften
    Bezirksverwaltungsbehörden in Erster Instanz
  •  Abteilung 2 - Zentrale Dienste
    Zuständig für das Beschaffungswesen, Fuhrparkmanagement und technisches Gebäudeservice im Amt der Steiermärkischen Landesregierung.
  •  Abteilung 7 - Referat " Gemeindeaufsicht und wirtschaftliche Angelegenheiten"
    Gemeindeaufsicht im Rahmen der Gebühren und Tarifgestaltung (haushaltsrechtlicher Teil der Abfuhrordnung der Gemeinden).
  •  Abteilung 13 - Referat "Anlagenrecht"
    Abfallbehörde erster Instanz bzw. zweiter Instanz für alle Angelegenheiten des AWG sowie Abfallbehörde im Rahmen des StAWG (Landes-Abfallwirtschaftsplan, Regionale Abfallwirtschaftspläne, Verbandsorganisation, abfallrechtlicher Teil der Abfuhrordnung der Gemeinden, Organisation der Sammlung und Behandlung von Siedlungsabfällen).
  •  Abteilung 14 - Referat "Abfall- und Ressourcenwirtschaft"
    Sachverständigendienst (abfallwirtschaftlicher ASV) in Betriebsanlagenverfahren und bei Kontrollen, Abfallverzeichnis, Abfallbilanzen, Stoffstromanalysen, Elektronisches Datenmanagement (Abfall), Planungsaufgaben (Landes-Abfallwirtschaftplan), Förderungsangelegenheiten, Ausbildungs- und Informationstätigkeit in Verbindung mit Bewusstseinsbildung zur Unterstützung einer nachhaltigen Entwicklung in Richtung Stoffflusswirtschaft, Gemeinde- und Regionalbetreuung.
  •  Abteilung 15 - Energie, Wohnbau und Technik
    Sachverständigendienst im Bereich der Abfalltechnik (abfalltechnischer ASV) in Betriebsanlagenverfahren und bei Kontrollen. 
  •  Baubezirksleitungen
    Diese unterstützen die Bezirksverwaltungsbehörden und die Fachabteilungen bei der Umsetzung zugewiesener Aufgabenbereiche (Sachverständigendienst etc.)
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