Problemunkraut Ambrosie
www.ambrosie.steiermark.at
Die Beifußblättrige Ambrosie (Ambrosia artemisiifolia), u. a. auch Ambrosia, Aufrechtes Traubenkraut und Ragweed genannt, kann beim Menschen durch den Pollen oder bei Hautkontakt heftige Allergien auslösen und entwickelt sich zunehmend zu einem Problemunkraut (schwierige Bekämpfung in bestimmten landwirtschaftlichen Kulturen, Ertragsminderung). Die bevorzugten Lebensräume sind offene Bodenflächen wie z.B. Straßenbankette, Wegränder, Ruderalflächen (Erd- und Schutthalden, Baugebiete, Mülldeponien), Industriegelände, öffentliche (Grün)flächen, Hausgärten, Vogelfutterplätze (Ursache: mit Ambrosiasamen verunreinigtes Vogelfutter) und Äcker.
Seitens der Abteilung 14 - Referat Abfallwirtschaft und Nachhaltigkeit, wird darauf hingewiesen, dass die Ambrosie nach der Blüte aus Sicherheitsgründen nicht in die Kompostierung gelangen darf.
Rechtliche Situation
Rechtlich wird in diesem Zusammenhang vor allem auf das Steiermärkische Pflanzenschutzgesetz, LGBl.Nr. 82/2002 idF LGBl.Nr. 8/2013, verwiesen:
Nach § 3 dieses Gesetzes sind die Eigentümer und Verfügungsberechtigten von Grundstücken, auf denen sich Pflanzen befinden verpflichtet, diese Grundstücke tunlichst frei von Schadorganismen zu halten. Gemäß § 6 können von der Bezirksverwaltungsbehörde bei einer erheblichen Schädigung oder wesentlichen Gefährdung von Pflanzen und Pflanzenerzeugnissen durch das Auftreten von Schadorganismen (wie z.B. der Ambrosie) mittels Bescheid Maßnahmen angeordnet werden.
In Hinblick auf die Gesundheitsgefährdung durch die Ambrosie wird besonders darauf hingewiesen, dass die örtliche Gesundheitspolizei eine Angelegenheit im eigenen Wirkungsbereich der Gemeinde ist, und dass daher die Erlassung einer ortspolizeilichen Verordnung zur Ambrosiabekämpfung möglich wäre bzw. erforderlich sein könnte!
Sie werden um Ihre Unterstützung und Mithilfe gebeten sowie ersucht, insbesondere folgende Maßnahmen zu setzen bzw. Veranlassungen zu treffen
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Bekämpfung der Ambrosie auf Grundstücken und Flächen im Zuständigkeitsbereich der Gemeinde.
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Information der Bevölkerung (mittels Gemeindebrief/Zeitung, Gemeindehomepage, Gemeindetafel etc.) über die Ambrosie als Allergieauslöser und landwirtschaftliches Problemunkraut, die Notwendigkeit der Bekämpfung und die Möglichkeiten dazu sowie den Meldeaufruf (in den obersteir. Bezirken sowie in den Bezirken Deutschlandsberg, Graz-Stadt, Graz Umgebung, Voitsberg, Weiz und im ehemaligen Bezirk Hartberg).
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Unterstützung der Bevölkerung bei der Bekämpfung und Hilfestellung bei der Meldung des Ambrosiaauftretens (Entgegennahme und Prüfung der Meldungen auf Vollständigkeit sowie Weiterleitung an die Abteilung 10, Referat Pflanzengesundheit und Spezialkulturen, Ragnitzstraße 193, 8047 Graz, Fax: 0316/877-6606, E-Mail: abt10-haidegg@stmk.gv.at).
Weitere umfassende Informationen über die Ambrosie (mit Download-Möglichkeit für z.B. Merkblatt, Meldeblatt, Karten mit Ambrosiameldungen bis 2011 und informativen Links) können unter www.ambrosie.steiermark.at abgerufen werden.
Hinweis 1: Die Landeskammer für Land- und Forstwirtschaft Steiermark (LK) bietet an, im Juli insbe-sondere für Gemeindevertreter und Gemeindemitarbeiter Informationsveranstaltungen mit der Be-sichtigung von Standorten mit Ambrosie durchzuführen. Bei Interesse daran wenden Sie sich bitte an Ihre Bezirkskammer für Land- und Forstwirtschaft!
Hinweis 2: Nach §3 Abs. 2 des Steiermärkischen Pflanzenschutzmittelgesetz 2012, LGBl.Nr. 87/2012, müssen berufliche VerwenderInnen von Pflanzenschutzmitteln ab 26. November 2015 über eine Ausbildungsbescheinigung (§ 6 leg.cit.) zum Nachweis der Sachkundigkeit verfügen. Sachkundige berufliche Verwender/innen im Sinne des Steiermärkischen Pflanzenschutzmittelgesetzes 2007 dürfen Pflanzenschutzmittel noch bis 25. November 2015 ohne Ausbildungsbescheinigung verwenden. Verlässliche Arbeitskräfte unter der Verantwortung von sachkundigen beruflichen Verwender/innen dürfen nur noch bis 25. November 2013 Pflanzenschutzmittel verwenden. Dies gilt auch für Mitarbeiter der Gemeinde bei der Verwendung von Pflanzenschutzmitteln! Das LFI Steiermark bietet Sachkundekurse an (Information unter Tel.: 0316/8050-1305).
Bei Fragen ...
... im Zusammenhang mit der Beifußblättrigen Ambrosie stehen Ihnen die Pflanzenbauberater in Ihrer Bezirkskammer für Land- und Forstwirtschaft, die Mitarbeiter des Amtlichen Pflanzenschutzdienstes der Abteilung 10 (Tel. 0316/877-6600 oder 6637) und Frau Ing. Maria Kerngast (LK Steiermark, Tel. 0316/8050-1345) zur Verfügung.
Kontaktstellen beim Auftreten und zur Bekämpfung der Ambrosie im Bereich Landesstraßen B und L: zuständige Straßenmeisterei oder A16 (Tel. 0316/877-2549) Autobahnen/Schnellstraßen: zuständige Autobahnmeisterei Bahnlinien - ÖBB: Herr Markus Steinkellner (Tel. 01/93000-32219 Mobil: 0664/6170829) Bahnlinien - GKB: Herr DI Gernot Winter (Tel. 0316/5987-516) Steiermärkische Landesbahnen:
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Herr Bernhard Wallner (Tel. 0664/3405840) - Schmalspurstrecke Unzmarkt-Tamsweg
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Herr Johann Ponsold (0664/1237862) für die übrigen Strecken