Vergleich von Nährstoffen- und Schadstoffgehalten in Komposten aus Biogenen Abfällen, Gärrückständen und Klärschlamm

Statusbericht: September 2008

Kompostieranlagen gegliedert nach Kompostierungsart in der Steiermark
Kompostieranlagen gegliedert nach Kompostierungsart in der Steiermark© Rauter Barbara

Dieser  Statusbericht soll einen Vergleich der Nährstoff- und Schwermetallgehalte in Komposten, Gärrückständen aus Biogasanlagen und Klärschlämmen aufzeigen.

Laut Kompostverordnung 2001, Anlage 4 können Komposte je nach Kompostgüteklasse für bestimmte Zwecke verwendet werden. Für den ökologischen Landbau dürfen beispielsweise ausschließlich Komposte der Qualitätsklasse A+ genutzt werden. In der konventionellen Landwirtschaft ist indes auch die Ausbringung von Komposten der Güteklasse A erlaubt. Die Kompostgüteklasse B stellt die Mindestqualität für Kompost als Produkt dar. Diese Komposte dürfen nur für den Landschaftsbau, die Landschaftspflege und die Rekultivierung nicht landwirtschaftlicher Flächen, zB Deponien, eingesetzt werden.

Die Klassifizierung der Komposte erfolgt dabei ausschließlich aufgrund der Konzentrationen der Schwermetalle Chrom, Nickel, Kupfer, Zink, Cadmium, Quecksilber und Blei.

In dieser Arbeit sollen aber zudem auch die Gehalte an organischen Substanzen und Nährstoffen berücksichtigt und beurteilt werden, um feststellen zu können, ob beispielsweise Kompost der Güteklasse A+ ebenso gute Nährstoffkonzentrationen aufweist.

Im September 2008 wurde durch Frau Barbara Rauter - Studentin an der Universität Graz - Bereich Umweltsystemwissenschaften - im Rahmen ihrer Ferialarbeit in der Fachabteilung 19D - Abfall- und Stoffflusswirtschaft dieser  Statusbericht erstellt.

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