Ausgangsmaterialien

zur Kompostierung

Grundsätzlich sind Art und Herkunft der Ausgangsmaterialien in der Kompostverordnung, BGBl. II Nr. 292/2001, geregelt.

Für die offene Mietenkompostierung eignen sich im Wesentlichen folgende Ausgangsmaterialien:

  • Biogene Abfälle aus der getrennten Sammlung
  • Kommunale Klärschlämme
  • Friedhofsabfälle
  • Mähgut, Laub
  • Strauch,- Baumschnitt
  • Mist

Je vielfältiger die Ausgangsmischung ist, desto besser wird das Endprodukt sein, wobei auf ein optimales Kohlenstoff zu Stickstoffverhältnis (C:N) zu achten ist, um den Mikroorganismen geeignete Nahrung zu bieten.

Angestrebt wird ein C:N-Verhältnis von ca. 25-35:1 (Speisereste weisen beispielsweise ein C:N-Verhältnis von 15:1, Gartenabfälle von 40:1 auf). Durch Mischung der biogenen Abfälle mit der entsprechenden Menge Strukturmaterial (Häckselmaterial, Stroh etc.) wird einerseits der Gehalt der Trockenmasse und ein optimales C:N-Verhältnis eingestellt, andererseits wird das Luftporenvolmen und somit die Sauerstoffversorgung reguliert.

Das Volumenverhältnis biogener Abfälle zu Strukturmaterial sollte etwa 40:60 betragen (40 Volumsteile biogene Abfälle, 60 Volumsteile Strukturmaterial).

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