Mustervorlage: Regionaler Abfallwirtschaftsplan - gem. §15 StAWG 2004

Anleitung zur Erstellung eines regionalen Abfallwirtschaftsplanes

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Mustervorlage zum Herunterladen© A14

Vom Referat " Abfallwirtschaft und Nachhaltigkeit" in der Abteilung 14 (ehemals FA19D) wurde in Zusammenarbeit mit der Abteilung 13 die ursprüngliche Version (2005) des regionalen "Muster-Abfallwirtschaftsplanes" überarbeitet. Dabei wurden die Inhalte an den Landes-Abfallwirtschaftsplan 2010 angepasst.

Diese Anleitung ist als Serviceangebot für die Abfallwirtschaftsverbände zu sehen. Die gesetzlichen Vorgaben gem. § 15 StAWG 2004 i.d.g.F. sowie des Landes-Abfallwirtschaftsplans Steiermark 2010 wurden entsprechend berücksichtigt.

Damit sollte den steirischen Abfallwirtschaftsverbänden die Fortschreibung der regionalen Abfallwirtschaftspläne rasch gelingen.

Rechtlicher Hinweis:
Gemäß § 15 Abs. 2 StAWG 2004 sind Regionale Abfallwirtschaftspläne alle fünf Jahre zu überprüfen, erforderlichenfalls fortzuschreiben und der Landesregierung anzuzeigen.

Der Verordnungstext des regionalen Abfallwirtschaftsplanes ist nach Genehmigung durch die Landesregierung vom Abfallwirtschaftsverband in der „Grazer Zeitung - Amtsblatt für die Steiermark" kundzumachen. Dieser ist im Internet auf der Homepage des Abfallwirtschaftsverbandes einschließlich des Erläuterungsberichtes sowie ergänzender Abbildungen und Darstellungen zu veröffentlichen.

Unterlagen zum Herunterladen:

Aufsichtsbehörde

 Aufsichtsbehörde für die Genehmigung von neu zu erlassenden regionalen Abfallwirt­schaftsplänen sowie für die Anzeige fortgeschriebener regionaler Abfallwirtschaftspläne ist ausschließlich die  Abteilung 13 – Referat Anlagenrecht des Amtes der Steier­märkischen Landesregierung.

Regionale Abfallwirtschaftspläne sind daher direkt an die Abteilung 13, 8010 Graz, Stempfergasse 7, zur Genehmigung bzw. Kenntnisnahme zu übermitteln.

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