Baurestmassendeponien

Ablagerung von Baurestmassen

Baurestmassen: Mineralischer Bauschutt und Betonabbruch

Durch den Einsatz von Brechern und Sieben kann aus mineralischem Bauschutt (Mauerwerk, Betonabbruch, etc.) wieder wertvoller Rohstoff gewonnen werden. Ziegelbruch wird als recyclierter Ziegelsand bzw. als Ziegelsplitt als Zuschlagsstoff für die Produktion von Mauerwerksteinen, Beton und Leichtbeton eingesetzt.

Aufbereiteter Hochbau-Ziegelabbruch wird ebenfalls als Zuschlagstoff für Stabilisierungen, Füllungen, Schüttungen und Estriche verwendet. Hochbauabbruch wird zu Hochbausand sowie zu Hochbausplitt aufbereitet und für stabilisierte Schüttungen, stabilisierte Künettenverfüllungen, Bauwerkshinterfüllungen und für den Sportplatzbau wieder verwendet. Aufbereitete mineralische Baurestmassen finden Verwendung u.a. für Schüttungen, Künetten- und sonstige Verfüllungen.

Deponiestandorte

16 Baurestmassendeponien stehen mit 01.01.2018 in der Steiermark zur Verfügung.

 Standortgemeinde

Betreiber von Baurestmassendeponien

 Hitzendorf Granit Bauunternehmung GmbH. 
 St. Marein im Mürztal Granit Bauunternehmung GmbH.
 Teufenbach-Katsch Brem Bau GmbH
 Gaishorn am See Gebrüder Haider Bauunternehmung GmbH
 Gamlitz BRS Bau- und Altstoffrecycling Süd GmbH
 Rosental an der Kainach Mülldeponie Karlschacht Errichtungs- und Betriebsgesellschaft m.b.H.
 Hartl Ing. Manfred Weitzer Bau GmbH
 Fohnsdorf Knittelfelder Bauschutt-Recycling-Gesellschaft m.b.H.
 Kobenz Knittelfelder Bauschutt-Recycling-Gesellschaft m.b.H.
 Langenwang PORR Bau GmbH
 Bad Mitterndorf Obersteirische Umweltservice GmbH 
 Niklasdorf Huber Warenhandel und Transport GmbH
 Hartberg Abfallwirtschaftszentrum der Stadtwerke Hartberg
 Frohnleiten Stadtgemeinde Frohnleiten Abfall- Behandlungs und Entsorgungszentrum
 Ehrenhausen an der Weinstraße Recycling Center Retznei GmbH
 Thal BRM-Recycling GmbH


Tab.:
Baurestmassendeponien (EDM) - Stand: 31.12.2017

Ablagerung von Bodenaushub bzw. Baurestmassen ist ALSAG-pflichtig!

Das Ablagern von Abfällen und damit auch das Ablagern von Bodenaushub bzw. Baurestmassen unterliegt der Beitragspflicht gemäß Altlastensanierungsgesetz. Als Ablagern gilt definitionsgemäß

  • das das Einbringen von Abfällen in einen Deponiekörper, auch wenn damit deponiebautechnische der andere Zwecke verbunden sind,
  • das mehr als einjährige Lagern von Abfällen zur Beseitigung oder das mehr als dreijährige Lagern von Abfällen zur Verwertung,
  • das Verfüllen von Geländeunebenheiten oder das Vornehmen von Geländeanpassungen oder der Bergversatz mit Abfällen.

Der Altlastenbeitrag für Erdaushub, Baurestmassen oder gleichartige Abfälle aus der Produktion von Baustoffen sowie sonstige mineralische Abfälle, welche die Grenzwerte für die Annahme von Abfällen auf einer Baurestmassendeponie gemäß Deponieverordnung 2008 erfüllen beträgt gemäß § 6 des Altlastensanierungsgesetzes 9,20 Euro je angefangener Tonne.


DI Josef Mitterwallner,  A14 - Abfallwirtschaft und Nachhaltigkeit, Tel.: (0316) 877-2157
Letzte Aktualisierung am 12. Mai 2016
War diese Information für Sie nützlich?

Danke für Ihre Bewertung. Jeder Beitrag kann nur einmal bewertet werden.

Die durchschnittliche Bewertung dieses Beitrages liegt bei ( Bewertungen).