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Abfallbehandlung - Elektro- und Elektronik-Altgeräte

Elektro- und Elektronik-Altgeräte sind entsprechend den Vorgaben der Abfallbehandlungspflichten-VO, BGBl. II Nr. 459/2004, bzw. nach den Vorgaben der Ö-NORM S 2106 (Ausgabedatum: 2005-09-01) nach einer manuellen Schadstoffentfrachtung (Demontage schadstoffhaltiger Bauteile wie Kondensatoren, Quecksilberschalter etc.) primär stofflich zu verwerten. Dabei erfolgt die Schadstoffentfrachtung bestimmter Elektrogroßgeräte (z.B. Waschmaschinen) bereits in den Altstoffsammelzentren (ASZ).

Alle anderen Elektro- und Elektronik-Altgeräte werden entsprechend den Anforderungen der Sammelgruppen (Großgeräte, Kleingeräte, Bildschirmgeräte, Kühlgeräte, Leuchtstoffröhren) von berechtigten Abfallbehandlern verarbeitet.

Des weiteren werden in der Steiermark von sozialökonomischen Betrieben in Zusammenarbeit mit den Abfallwirtschaftsverbänden oder privaten Entsorgungsunternehmen Elektro- und Elektronik-Altgeräte gesammelt und fachgerecht aufgearbeitet. So hat beispielsweise der Abfallwirtschaftsverband Feldbach gemeinsam mit dem sozialökonomischen Betrieb Externe Verknüpfung CHAMÄLEON ein Umwelt- und Sozialprojekt gegründet.

Weitere Initiativen sind die

  • Beschäftigungsinitiativen Externe Verknüpfung BEST in Voitsberg („E-Schrott Taxi“),
  • Externe Verknüpfung BAN - Beratung, Arbeit, Neubeginn - Sozialökonomische BetriebsgmbH.in Graz,
  • Externe Verknüpfung Öko-Service GmbH – Gemeinnützige Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaft in Graz,
  • Externe Verknüpfung GBL - Gemeinnützige Beschäftigungsgesellschaft m.b.H. Liezen, die bereits seit Jahren mit dem Entsorgungsunternehmen Rumpold in Unterpremstätten zusammenarbeitet.
  • Externe Verknüpfung RepaNet - Reparatur Netzwerk Österreich
    Verein zur Förderung der Ressourcenschonung und der Beschäftigung im Umweltbereich

Damit wurden in der Steiermark bereits wesentliche Vorleistungen zur Sammlung und Verwertung von Elektro-Altgeräten erbracht, die seit 13. August 2005 mit der Elektroaltgeräteverordnung - EAG-VO, BGBl. II Nr. 121/2005, aufgrund der EU-Elektroaltgeräte-Richtlinie (2002/96/EG) auch österreichweit rechtsverbindlich sind.

 
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