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RL 2011/92/EU

Umweltverträglichkeitsprüfung

 RL 2011/92 13. Dezember 2011
ABl. L 26/1
vom 28.1.2012
RICHTLINIE 2011/92/EU über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten


RL 2011/92/EWG in konsolidierter Fassung vom 15.5.2014. 

Zweck:

Die UVP-Richtlinie ist ein wichtiges Instrument zur Berücksichtigung von Umweltbelangen beim Entwurf von Baumaßnahmen. Um die Behörden der Mitgliedstaaten und Bauträger beim besseren Umgang mit den ökologischen Folgen von Bauprojekten zu unterstützen, hat die Kommission alle bestehenden EU-Rechtsvorschriften für Umweltverträglichkeitsprüfungen zusammengefasst. Die ursprüngliche Richtlinie über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP-Richtlinie, 1985) und ihre drei späteren Änderungen (in den Jahren 1997,  2003 und 2009) wurden zu einer kompakteren, klar übersetzten und benutzerfreundlichen Fassung vereint, die mit 17.02.2012 in Kraft getreten ist. 

Ziel:

Mit der UVP-Richtlinie soll sichergestellt werden, dass Projekte, die möglicherweise erhebliche Auswirkungen auf die Umwelt haben, vor ihrer Genehmigung angemessen geprüft werden. Bevor eine Entscheidung über den weiteren Verlauf eines solchen Vorhabens gefällt wird, werden daher seine möglichen Auswirkungen auf die Umwelt bestimmt und geprüft. Die Bauträger können ihre Vorhaben dann anpassen, um die negativen Auswirkungen zu minimieren, bevor sie auftreten, oder die zuständigen Behörden können Abhilfemassnahmen in die Genehmigung des Vorhabens einarbeiten.

 

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8010 Graz-Burg

Telefon: +43 (316) 877-0

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