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Info-Pool: Fachbeitrag

Altlastensanierungsbeitrag gem. ALSAG

Die Zuständigkeit betreffend AlSAG-Beitrag liegt bei der Zollbehörde

Der  Altlastenbeitrag gemäß Altlastensanierungsgesetz ist eine zweckgewidmete Abgabe, die für die Entsorgung, Verfüllung bzw. Verbringung von bestimmten Abfallarten eingehoben wird. Für die Prüfung und Erhebung des Altlastenbeitrages ist die Zollbehörde zuständig.

Altlastenbeitragspflicht besteht für

  • Deponieren von Abfällen,
  • Verfüllen von Geländeunebenheiten oder Vornehmen von Geländeanpassungen mit Bauschutt, Boden- und Aushubmaterial oder Baurestmassen,
  • Verbringung von Abfällen zum Zwecke der Deponierung oder Verfüllung (z.B. mit Bauschutt oder Baurestmassen außerhalb des Bundesgebietes),
  • Lagern von Abfällen länger als drei Jahre.

Altlastenbeiträge entfallen, wenn Baurestmassen, Erd- und Bodenaushub einer zulässigen Verwertung bzw. zulässigen Wiederverwendung zugeführt werden.

Beitragsschuldner sind

  • der Deponiebetreiber bzw.
  • bei Verbringung außerhalb des Bundesgebietes die notifizierungspflichtige Person bzw.
  • der Veranlasser (Auftraggeber) einer beitragspflichtigen Tätigkeit (Bauherr oder Bauunternehmer). Sofern dieser nicht feststellbar ist, ist der Beitragsschuldner derjenige, der die Tätigkeit duldet (z.B. der Grundbesitzer, der Bauer) bzw.
  • der Hersteller von Recycling-Baustoffen, wenn die Recycling-Baustoffe nicht gemäß den entsprechenden Vorgaben der Recycling-Baustoffverordnung bzw. des Bundes-Abfallwirtschaftsplans hergestellt wurden und dies dem Beitragsschuldner nicht bekannt war.

Der Beitragsschuldner hat Aufzeichnungen, getrennt nach Beitragsgrundlage, zu führen (sieben Jahre Aufbewahrungspflicht).

Altlastenbeiträge je angefangene Tonne
(Stand: 01/2025, § 6 AlSAG BGBl. Nr. 299/1989 idF BGBl I Nr. 30/2024)

 mineralische Baurestmassen

€ 10,60 

 Aushubmaterial (sofern nicht beitragsfrei)

€ 10,60 

 andere mineralische Abfälle

€ 10,60 

 übrige Abfälle

€ 100,10 


Werden Abfälle auf Deponien verbracht, entscheidet die Deponie(unter)klasse die Beitragshöhe:

 Bodenaushubdeponie

€ 10,60 

 Inerabfalldeponie

€ 10,60 

 Baurestmassendeponie

€ 10,60 

 übrige Abfälle - Reststoffdeponie

€ 23,70 

 Massenabfalldeponie oder Deponie für gefährliche Abfälle

 € 34,30 


Wann zu zahlen ist

Der Altlastenbeitrag ist eine Selbstbemessungsabgabe. Der selbst zu berechnende Beitrag ist jedenfalls nach Ablauf des Kalendervierteljahres, in dem die Tätigkeit stattfand, dem Zollamt des Betriebssitzes anzumelden und abzuführen (bis spätestens 15. des zweitfolgenden Monats).

Regelfall Deponie - Altlastenbeitrag enthalten

Grundsätzlich sind Baurestmassen einer Verwertung zuzuführen. Wenn dies nicht möglich ist, erfolgt die Entsorgung im Regelfall durch einen Entsorger im Auftrag der Baufirma bzw. des Bauherrn oder der Abfall wird in einer Deponie entsorgt. In diesem Fall wird der Deponiebetreiber den Altlastenbeitrag im Deponiepreis (bzw. der Entsorger im Entsorgungspreis) im Allgemeinen einrechnen. In vielen Fällen wird der Altlastenbeitrag dabei getrennt ausgewiesen. Aufgrund der sich möglicherweise verändernden Beitragssätze und -grundlagen wird empfohlen, auf die ausgewiesenen Altlastenbeiträge zu achten.

Die Übermittlung erfolgt grundsätzlich in elektronischer Form:

  • Informationen für alle Wirtschaftsbeteiligten, Firmen, Steuerberater und Privatpersonen können am Altlastenbeitrag Informationssystem Zoll unter dem Thema  Altlastenbeitrag abgerufen werden.
  • Online-Beitragsanmeldung unter  www.bmf.gv.at > Finanz-Online
  • Schriftliche Beitragsanmeldung mit dem Formular "Alb 4 III"  Altlastenbeitragsanmeldung. Dieses Formular ist aktuell von der "  Formulardatenbank >> Auswahl > Alb 4 III (eingeben), herunterzuladen.

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DI Dr. Kerstin Pfandl, A14 - Abfall- und Ressourcenwirtschaft, Tel.: (0316) 877-2157
Letzte Aktualisierung am 14. Jänner 2025

 

Infobox

  • AlSAG-Beitrag
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