Betriebe: Abfalltrennung in KFZ-Unternehmen
Abfälle richtig zuordnen
Welcher Abfall muss wie entsorgt werden?


Bei Reparatur- und Servicearbeiten in KFZ Betrieben werden Betriebsflüssigkeiten wie zB. Motoröl, Bremsflüssigkeit gewechselt und es werden Fahrzeugteile wie zB. Ölfilter, Starterbatterien, Karosserieteile getauscht. Dabei entstehen gefährliche und nicht gefährliche Abfälle. Diese Abfälle sind getrennt zu sammeln und in geeigneten Behältnissen zu lagern. Für gefährliche Abfälle ist ein entsprechend ausgestatteter Lagerraum (bautechnische Ausführung) einzurichten.
Das
Plakat „Abfalltrennung in KFZ Betrieben" wurde vom Referat Abfall- und Ressourcenwirtschaft der Abteilung 14 des Landes Steiermark in Zusammenarbeit mit der Wirtschaftskammer Steiermark erstellt. Auf diesem Plakat sind die wichtigsten Abfallarten abgebildet und können auch einer Schlüsselnummer und Abfallbezeichnung nach den Vorgaben der Abfallverzeichnisverordnung zugeordnet werden.
Diese Zuordnung ist die Voraussetzung für eine ordnungsgemäße Weitergabe an einen Abfallsammler. Insbesondere wird darauf hingewiesen, dass gefährliche Abfälle ausschließlich mit Begleitschein an einen Abfallsammler zu übergeben sind, der über eine Erlaubnis der Landesabfallbehörde nach §24a Abfallwirtschaftsgesetz (AWG 2002) verfügt. Gefährliche Abfälle sind auf dem Plakat mit einem roten Rand gekennzeichnet. Bei der Weitergabe von nicht gefährlichen Abfällen bestätigt der übernehmende Abfallsammler die Übergabe mit Lieferschein oder Wiegeschein.
Für alle Entsorgungsnachweise (Begleitscheine, Lieferscheine, Wiegeschein) besteht eine Aufbewahrungsfrist von 7 Jahren. Die Entsorgungsnachweise sind getrennt von anderen Aufzeichnungen am Firmenstandort aufzubewahren.





