Abfallsammlung
Elektro- und Elektronik-Altgeräte und Batterien
Elektro- und Elektronik-Altgeräte aus privaten Haushalten werden in fünf Sammel- und Behandlungskategorien (Großgeräte, Kühl- und Gefriergeräte, Bildschirmgeräte einschließlich Bildröhrengeräte, Kleingeräte, Gasentladungslampen) über die bestehenden Altstoffsammelzentren und Problemstoffsammelstellen der Gemeinden, über die Bezirkssammelstellen der Hersteller und beim Letztvertreiber (Handel) getrennt erfasst. Die Rücknahme beim Letztvertreiber erfolgt ausschließlich „Zug um Zug“ bei Kauf eines gleichartigen Neugerätes und beschränkt sich auf Betriebe mit einer Verkaufsfläche von mehr als 150 [m²].
Die Rücknahme des (der) Altgeräte(s) erfolgt für den Letztverbraucher bei allen genannten Sammelstellen unentgeltlich, wobei die Kosten für die Sammlung und Behandlung der aktuell anfallenden Altgeräte unabhängig von der gleichzeitigen Rückgabe eines Altgerätes auf den Kaufpreis aller Neugeräte aufgerechnet werden. Die dabei verwendeten Sammelbehälter orientieren sich an der Anforderung, dass die Geräte nicht beschädigt werden dürfen, um eine spätere Schadstoffentfrachtung (Demontage schadstoffhältiger Bauteile) nicht zu erschweren bzw. um zu verhindern, dass die enthaltenen Schadstoffe bei Lagerung und Transport freigesetzt werden.
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