Thermische Abfallbehandlung
Sonstige Abfallverwertung
Thermische Behandlung von Abfällen vor einer Deponierung
Die Abfallverbrennung stellt zur Erreichung der Ziele und Grundsätze des Abfallwirtschaftsgesetzes eine notwendige Behandlungsart dar. An Abfallverbrennungsanlagen werden höchste Anforderungen hinsichtlich der Zerstörungseffizienz, des Emissionsschutzes und der Qualität der Rückstände gestellt.
Die Ziele einer thermischen Behandlung bzw. Entsorgung von Abfällen sind:
- Verringerung des zukünftig erforderlichen Deponievolumens
- Vermeidung von treibhauswirksamen Methanemissionen sowie Geruchsemissionen und organisch belasteten Sickerwässern in Folge direkter Ablagerung von unbehandelten kommunalen Abfällen
- Energieerzeugung, insbesondere als Fernwärme im Kommunalbereich und Ersatz fossiler Energieträger in der Industrie
- thermische Zerstörung organischer Schadstoffe
- Schaffung definierter Senken für anorganische Schadstoffe (Schwermetalle) durch Anreicherung in Aschefraktionen
- Entsorgungssicherheit im Verbund mit chemischen, physikalischen und biologischen Verfahren
Die thermische Behandlung von Abfällen kann neben einer Verbrennung in speziellen Abfallverbrennungsanlagen auch in industriellen Anlagen (Mitverbrennung) erfolgen, um hierdurch fossile Energieträger zu substituieren.
Das Ziel des Verbrennungsprozesses ist der möglichst vollständige Umsatz des Brennstoffes zu Kohlendioxid und Wasser(dampf). Die technische Ausführung der Verbrennungsanlage ist auf die Art der zu verbrennenden Abfälle abzustimmen, typischerweise werden hierzu Rostfeuerungen, Wirbelschichfeuerungen, und, primär für gefährliche Abfälle, Drehrohröfen eingesetzt. Daneben bestehen weitere Spezialverfahren wie etwa die Pyrolyse von Abfällen.


