Navigation und Service
[Alt + 0] - Zum Inhalt[Alt + 1] - Zur Startseite[Alt + 2] - Zur Suche[Alt + 3] - Zur Hauptnavigation[Alt + 4] - Zur Subnavigation[Alt + 5] - Kontakt
Abfallwirtschaft
SUCHE
Link zur Startseite
© Land Steiermark
 
  • vermeiden
    • 10 Tipps zur Abfallvermeidung
    • 8 Tipps für Haushalte
    • Europäische Woche zur Abfallvermeidung
    • Förderung des VKS zur Abfallvermeidung
    • G'scheit Feiern
    • G´scheit Schenken
    • Haushaltssparbuch
    • Ressourceneffizienz
    • Projekt "Steiermarkflasche"
    • Abfallvermeidungskonzept
    • Publikationen
    • weitere Initiativen
  • wiederverwenden
    • Initiativen
    • Publikationen
    • Geräte-Retter-Prämie
    • Reparaturführer
    • Re-Use-Landkarte
    • Re-Use-Herbst
    • Re-Use Bag
  • trennen | sammeln
    • Abfall-Trenn-ABC
    • Abfall-Trenn-Blätter mehrsprachig
    • Abfalltrennung am Friedhof
    • Medizinische Abfälle
    • Ehrenamtlicher Abfallcoach
    • Kein Plastik im Biomüll
    • Lithium-Ionen-Akkus
    • Ö3 - Wundertüte
    • Restmüllanalyse 2019
    • Ressourcenparks
    • Verpackung | Pfandsystem
    • Publikationen
  • recyceln
    • Anlagenstandorte
    • Rund gehts
    • Baurestmassen-Leitfaden
    • Recycling
    • Publikationen
  • verwerten
    • Biologische Abfallbehandlung
    • Mechanisch-biologische Restabfallbehandlung
    • Chemisch-physikalische Abfallbehandlung
    • Thermische Abfallbehandlung
  • deponieren
    • Deponiestandorte
    • Publikationen
  • Infos
    • Aktuelles
    • Akteure & Partner
    • Abfallwegweiser
    • Abfallaufkommen
    • EU - Projekte
    • Rechtliche Vorschriften
    • Fachliche Grundlagen
    • Kosten und Gebühren
    • Landes-Abfallwirtschaftsplan
    • Publikationen
    • Umweltlinks
    • Förderungen
    • S.P.A.S.S. Box
    • Aktuelles
    • Akteure & Partner
    • Abfallwegweiser
    • Abfallaufkommen
    • EU - Projekte
    • Rechtliche Vorschriften
    • Fachliche Grundlagen
    • Kosten und Gebühren
    • Landes-Abfallwirtschaftsplan
    • Publikationen
    • Umweltlinks
    • Förderungen
    • S.P.A.S.S. Box
  1. Sie sind hier:
  2. Abfallwirtschaft
  3. Infos
  4. Rechtliche Vorschriften
  5. Landesrecht
  • Aktuelles
  • Akteure & Partner
  • Abfallwegweiser
  • Abfallaufkommen
  • EU - Projekte
  • Rechtliche Vorschriften
  • Fachliche Grundlagen
  • Kosten und Gebühren
  • Landes-Abfallwirtschaftsplan
  • Publikationen
  • Umweltlinks
  • Förderungen
  • S.P.A.S.S. Box
  • Seite vorlesen
    Vorlesen
Vorlesen
  • Seite drucken
    Drucken
  • Weitere Infos
    Infos
Feedback verschicken

Illegale Abfallsammelaktion durch "Kleinmaschinenbrigaden"

Erlass der FA13A vom 2. November 2005

Sammelaktionen durch eine "Ungarische Kleinmaschinenbrigade" wie sie in einigen steirischen Gemeinden per Flugzettel angekündigt und durchgeführt wurden sind gesetzeswidrig und daher verwaltungsstrafrechtlich zu ahnden.

Die Abfallbehörde stellt dazu fest, dass es sich bei derartigen Sammelaktionen zweifelsfrei um eine Abfallsammelaktion handelt (subjektiver Abfallbegriff). Aus der Liste der im Flugblatt angeführen Gegenstände (TV und Videogeräte, Werkzeuge, Bettwäsche, Fernseher, Autobatterien etc.) geht eindeutig hervor, dass sowohl nicht gefährliche als auch gefährliche Abfälle gesammelt werden sollen. Daraus folgt, dass für die nicht gefährlichen Abälle eine Sammelerlaubnis gemäß § 24 AWG 2002, für die Sammlung von gefährlichen Abfällen eine Berechtigung nach § 25 AWG 2002 erforderlich wäre.

Diese "Kleinmaschinenbrigade" verfügt jedoch über keine wie immer geartete Sammlerberechtigung gemäß den abfallwirtschaftlichen Bestimmungen, weshalb die durchgeführten Sammlungen rechtswidrig sind.

Seitens der Abfallbehörde wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass nicht nur die VertreterInnen dieser "Kleinmaschinenbrigade" rechtswidrig handeln, sondern auch jene LiegenschafteigentümerInnen, die der Aufforderung gemäß dem Flugblatt Rechnung tragen, wenn sie ihre Siedlungsabfälle nicht in die öffentliche Abfuhr einbringen bzw. gefährliche Abfälle einem nicht berechtigten Sammler übergeben.

Mit Verwaltungsstrafen von € 730,- bis € 36.340,- haben daher sowohl die "Kleinmaschinenbrigade" sowie die Liegenschaftseigentümer zu rechnen. 

 

Bitte weisen Sie als Gemeinde Ihre GemeindebürgerInnen auf die rechtliche Situation betreffend dieser Abfallsammelaktion hin!

  •  ERLASS der FA13A Umweltrecht und Energiewesen des Amtes der Stmk. Landesregierung
 

Dokumente

  • Erlass Kleinmaschinenbrigaden

MEDIENINHABER:

Amt der Steiermärkischen Landesregierung
8010 Graz-Burg

Telefon: +43 (316) 877-0

QUICKLINKS:

  • Verwaltung & Serviceportal
  • Dienststellen & Organigramm
  • Bezirkshauptmannschaften
  • Themen & Fachportale
  • Politik
  • News Portal

Finden Sie Ihre Ansprechperson

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf

Übermitteln Sie Beschwerden & Hinweise

Bewerben Sie sich auf unserem Job-Portal

Abonnieren Sie unseren Newsletter

© 2026 Land Steiermark | Impressum | Datenschutz | Barrierefreiheitserklärung | Sitemap
FacebookInstagramLinkedInYoutube

Bildergalerie