Thermische Abfallbehandlung
Schadstoffe und Schadstoffsenke der Abfallverbrennung
Schadstoffe sind Stoffe die bereits in geringer Konzentrationen entweder selbst oder mit anderen Stoffen oder durch Abbauprodukte Menschen oder die Umwelt schädigen. Dazu zählen Gesundheitsschäden, wesentliche Beeinträchtigungen des menschlichen Wohlbefindens oder Veränderungen der Umwelt, welche ihre Funktion stören.
Im Zusammenhang mit der Abfallverbrennung sind grundsätzlich 2 Schadstoffgruppen zu unterscheiden.
Brennstoffabhängige Schadstoffe
Diese Schadstoffgruppe wird mit den Abfällen in die Abfallverbrennungsanlage eingetragen:
- Schwermetalle (Arsen, Blei, Cadmium, Chrom, Cobalt, Kupfer, Nickel, Quecksilber, Zink)
- Chlorverbindungen
- Fluorverbindungen
- Schwefelverbindungen
- hoher Gehalt an Stickverbindungen (wie z.B. in laminierten Spanplatten)
- polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe - PAK (z.B. Benzo(a)pyren)
- polychlorierte organische Verbindungen (PCB, PCT, Dioxine und Furane)
- organisch hochwirksame Substanzen (z.B. Hormone, Antibiotika usw.)
Die thermische Behandlung von Restmüll erfolgt in einem Temperaturbereich von 850°C bis 1200°C. Dabei werden organische Schadstoffe bei geeigneter Prozessführung zerstört und zu CO2 und H2O umgesetzt und anorganische Schadstoffe reichern sich entsprechend ihrer Eigenschaften entweder im Rauchgas oder in den festen Verbrennungsrückständen an.
Feuerungsabhängige Schadstoffe
Im Zuge der Verbrennung können darüber hinaus ebenfalls Schadstoffe entstehen. Insbesondere bei unvollständiger Verbrennung, bzw. Verbrennung bei nicht geeigneten Bedingungen wie zu wenig Verbrennungsluft, zukurzer Verweilzeit oder nicht geeigneter Verbrennungstemperatur können zusätzlich Kohlenwasserstoffe, als auch Kohlenmonoxid entstehen.
Dazu zählen z.B.:
- Stickoxide (primär NO und NO2, daneben weitere Stickstoffverbindungen)
- Kohlenmonoxid (CO)
- Kohlenwasserstoffe (HC)
Durch die einer Abfallverbrennung nachgeschaltete mehrstufige Rauchgasreinigung werden Schadstoffe aus dem Rauchgas abgeschieden. Vorgaben hierzu sind u.a. in der
Abfallverbrennungsverordnung 2024 definiert.


