
Förderungsantrag und Förderungsvertrag
im Aufgabenbereich der FA19D Abfall- und Stoffflusswirtschaft
Rahmenrichtlinie über die Gewährung von Förderungen des Landes Steiermark
Mit 1. Jänner 2008 ist die neue „Rahmenrichtlinie über die Gewährung von Förderungen des Landes Steiermark“ in Kraft getreten. Demnach können Förderungen ab dem Jahr 2008 nur mehr aufgrund gestellter Förderanträge und nur mehr auf der Basis abgeschlossener Förderverträge gewährt werden.
Um den damit verbundenen bürokratischen Mehraufwand gegenüber der bisherigen Förderpraxis zu begrenzen, erwägt die FA19D, abfallwirtschaftsbezogene Standardförderungen im kommunalen Bereich vorzugsweise mit den Abfallwirtschaftsverbänden als Förderungsnehmer – stellvertretend für alle Verbandsgemeinden – abzuwickeln.
Folgende Maßnahmen können über den AWV beantragt werden:
- AbfallberaterInnenförderung für Verbände und Gemeinden
- Windelförderung
- G´scheit Feiern
- Schulumweltumwochen
- Aus- und Weiterbildung von Personen im Bereich der kommunalen Abfallwirtschaft
- Maßnahmen zur Verbesserung der abfallwirtschaftlichen Infrastruktur
zum Downloaden:
Förderungskatalog mit Modalitäten der FA19D
Förderungsantrag:
Der Förderungsantrag ist gemäß den Vorgaben des § 8 der allgemeinen Förderungsrichtlinie mittels Formblatt an das
Amt der Steiermärkischen Landesregierung
Fachabteilung 19D Abfall- und Stoffflusswirtschaft
Bürgergasse 5a
8010 Graz
zu richten. Neben der Beschreibung der Maßnahmen sind dem Antrag, die für eine Förderungsentscheidung notwendigen Unterlagen beizulegen. Auf Gewährung einer Förderung besteht kein Rechtsanspruch.
zum Downloaden:
Formblatt "Förderungsantrag"
Für allfällige Fragen steht Ihnen Herr Robert Ritter unter der Telefonnummer (0316) 877-4329 bzw. per E-Mail unter robert.ritter@stmk.gv.at zur Verfügung

