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Förderungsantrag und Förderungsvertrag

im Aufgabenbereich der FA19D Abfall- und Stoffflusswirtschaft

Rahmenrichtlinie über die Gewährung von Förderungen des Landes Steiermark

 

Mit 1. Jänner 2008 ist die neue „Rahmenrichtlinie über die Gewährung von Förderungen des Landes Steiermark“ in Kraft getreten. Demnach können Förderungen ab dem Jahr 2008 nur mehr aufgrund gestellter Förderanträge und nur mehr auf der Basis abgeschlossener Förderverträge gewährt werden.

Um den damit verbundenen bürokratischen Mehraufwand gegenüber der bisherigen Förderpraxis zu begrenzen, erwägt die FA19D, abfallwirtschaftsbezogene Standardförderungen im kommunalen Bereich  vorzugsweise mit den Abfallwirtschaftsverbänden als Förderungsnehmer – stellvertretend für alle Verbandsgemeinden – abzuwickeln.

Folgende Maßnahmen können über den AWV beantragt werden:

 
  1. AbfallberaterInnenförderung für Verbände und Gemeinden
  2. Windelförderung
  3. G´scheit Feiern
  4. Schulumweltumwochen
  5. Aus- und Weiterbildung von Personen im Bereich der kommunalen Abfallwirtschaft
  6. Maßnahmen zur Verbesserung der abfallwirtschaftlichen Infrastruktur

zum Downloaden: Externe Verknüpfung Förderungskatalog mit  Modalitäten der FA19D

Förderungsantrag:

 

Der Förderungsantrag ist gemäß den Vorgaben des § 8 der allgemeinen Förderungsrichtlinie mittels Formblatt an das

Amt der Steiermärkischen Landesregierung
Fachabteilung 19D Abfall- und Stoffflusswirtschaft
Bürgergasse 5a
8010 Graz

zu richten. Neben der Beschreibung der Maßnahmen sind dem Antrag, die für eine Förderungsentscheidung notwendigen Unterlagen beizulegen. Auf Gewährung einer Förderung besteht kein Rechtsanspruch.

zum Downloaden: Externe Verknüpfung Formblatt "Förderungsantrag"

Für allfällige Fragen steht Ihnen Herr Robert Ritter unter der Telefonnummer (0316) 877-4329 bzw. per E-Mail unter robert.ritter@stmk.gv.at zur Verfügung