Leitfaden für Bau-, Abbruch-, Erdbauunternehmen
Schritt 5: Abbrucharbeiten fachgerecht ausführen
Effektive Abfalltrennung vor Ort hilft Kosten sparen!
Abbruch-, Aushub- und Abtragsarbeiten sind gemäß dem Bescheid staubschonend und lärmmindernd, auszuführen.
Der Bauherr und der Bauunternehmer sind für die Trennung der Abfälle verantwortlich. Bei einem geordneten Rückbau ist eine möglichst sortenreine Zerlegung in die einzelnen Fraktionen zu erreichen. Für alle Fraktionen gilt die gemäß § 6 Recycling-Baustoffverordnung vorhergesehene Trennpflicht. Insbesondere gilt das für die Trennung zwischen gefährlichen und nicht gefährlichen Abfällen sowie Baustellenabfällen von anderen Abfällen. Gemäß Verordnung sind dies folgende Stoffgruppen:
- Holzabfälle
- Metallabfälle
- mineralische Abfälle (Beton, Asphalt)
- Baustellenabfälle
- Sonstige (z.B. biogene Abfälle, Kunststoffabfälle)
- Gefährliche Abfälle: (Asbest,
FCKW in Dämmstoffen)
Die effektive Abfalltrennung hilft dem Unternehmen, Kosten zu sparen. Auf der Baustelle ist dazu für ausreichende und geeignete Sammelbehälter (Mulde/Container/Sackgestelle etc.) für die anfallenden Abfälle auf der Baustelle zu sorgen. Die Wahl der Sammelbehälter ist in Abstimmung mit dem befugten Entsorgungsunternehmen vorzunehmen. Um eine optimale Trennung der Abfälle zu erreichen, müssen die einzelnen Behältnisse beschriftet und das Baustellenpersonal in der ordnungsgemäßen Zuordnung der Abfälle unterwiesen werden. Der Unternehmer und der Bauherr sind für die Trennung verantwortlich.
- Infoblatt "
Richtiger Umgang mit Baustellenabfällen"