Behörden
Leitfaden im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens

Der/ die Bürgermeister/in als Baubehörde erster Instanz erstellt den Bewilligungsbescheid und passt im Verfahren ggf. Auflagen spezifisch an das Vorhaben an.
Der/ die Bürgermeister/in als Baubehörde erster Instanz erstellt den Bewilligungsbescheid und passt im Verfahren ggf. Auflagen spezifisch an das Vorhaben an.